Informationen Ihrer Gemeindeverwaltung
zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Die Erhebungsbögen zur Flächenermittlung werden im Februar zugestellt und eine Informationsveranstaltung sowie Bürgersprechstunden werden angeboten.
Vor etwa zwei Jahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil gefällt, nach dem alle Gemeinden im Land verpflichtet sind, die Kosten der Abwasserbeseitigung rückwirkend zum 01.01.2010 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen. In der Gemeinderatssitzung am 22.07.2011 wurden der Grundsatzbeschluss gefasst und der künftige Gebührenmaßstab sowie die Ermittlungsmethode für die Grundlagenerhebung festgelegt.
Vor etwa zwei Jahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil gefällt, nach dem alle Gemeinden im Land verpflichtet sind, die Kosten der Abwasserbeseitigung rückwirkend zum 01.01.2010 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen. In der Gemeinderatssitzung am 22.07.2011 wurden der Grundsatzbeschluss gefasst und der künftige Gebührenmaßstab sowie die Ermittlungsmethode für die Grundlagenerhebung festgelegt.
Während die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung auch künftig nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden, ist für die Verteilung der Kosten für die Regenwasserbeseitigung die befestigte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Fläche maßgebend. Der unterschiedliche Versiegelungsgrad eines Grundstücks wird dabei mittels sogenannter Versiegelungsfaktoren berücksichtigt. Bei der gesplitteten Abwassergebühr handelt es sich um keine zusätzliche Gebühr. Die Gemeinde erzielt also keine Mehreinnahmen. Es wird lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Damit wird eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt und ein umweltbewusster Umgang mit Wasser und Boden wird belohnt.
Ende 2010 wurde das Vermessungsbüro und Geoinformationszentrum Schwing & Dr. Neureither, Mosbach, mit den Dienstleistungen zur Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ beauftragt. Im Zuge dessen wurde im März 2011 eine Luftbildbefliegung mit anschließender Erstellung einer Kartierung der überbauten und befestigten Flächen des Gemeindegebietes durchgeführt. Diese Grundlagen geben aber nicht in allen Fällen Auskunft über die Beschaffenheit der Fläche und es ist den Luftbildern auch nicht zu entnehmen, ob Zisternen vorhanden sind und welches Fassungsvermögen diese haben.
Zur endgültigen Feststellung der abflusswirksamen Flächen benötigen wir daher Ihre Mithilfe und Mitwirkung.
Am Mittwoch, den 08.02.2012 findet um 19.00 Uhr in der Raingartenhalle in Haag eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Gesplittete Abwassergebühr“ statt.
Dazu laden wir Sie herzlich ein. An diesem Abend werden alle Fragen rund um das Thema Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beantwortet. Vertreter des Fachbüros sowie der Gemeindeverwaltung informieren ausführlich über die rechtlichen Verpflichtungen und Hintergründe zur Einführung sowie den notwendigen Verfahrensablauf.
Im Laufe des Februars 2012 erhalten dann alle Grundstücks- bzw. Hauseigentümer der Gemeinde Schönbrunn einen Erhebungsbogen sowie ein ausführliches Informationsblatt zur gesplitteten Abwassergebühr. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch. Sie haben dann die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen an den von uns ermittelten Flächen zu vermerken. Falls alle Angaben richtig sind, brauchen Sie keine Änderungen vorzunehmen. Bitte unterschreiben Sie den originalen oder ggf. korrigierten Erhebungsbogen zur Bestätigung der Richtigkeit und geben Sie diesen spätestens vier Wochen nach Erhalt der Unterlagen an die Gemeindeverwaltung zurück.
Für Beratungsgespräche und Fragen rund um das Thema „Gesplittete Abwassergebühr“ stehen die Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne können Sie bei uns auch telefonisch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.
Ihre Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgermeister Jan Frey
Tel.: 06272-9300-30
E-Mail: jan.frey@gemeinde-schoenbrunn.de
Herr Karlheinz Wagner
Tel.: 06272-9300-40
Herr Karl Wilhelm
Tel.: 06272-9300-21
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